Rechtsschutzversicherung

Informationen zu Ihrer Miet-Rechtsschutz-Versicherung

Als Mitglied unseres Mietervereins haben Sie eine Rechtsschutz-Versicherung für mietrechtliche Streitigkeiten. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, übernimmt die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG Gerichtskosten und gesetzliche Vergütungen Ihres Anwaltes (gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und der Rechtsschutz Bedingungen (RBM). Auch die Kosten für den Anwalt des Gegners werden übernommen, wenn Sie diese bezahlen müssen. Von Ihnen ist nur eine Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe je Versicherungsfall zu zahlen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die RBM und die wichtigsten Vereinbarungen im Gruppenversicherungsvertrag, den Ihr Mieterverein mit dem Versicherer abgeschlossen hat:

1. Versichert sind nur die Kosten für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ihrem Wohnmiet- oder Pachtverhältnis für die selbst bewohnte Wohnung in ihrer Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder Pächter. Hierunter fallen z. B nicht die Streitigkeiten zwischen Wohnungsnachbarn oder mit Verwaltungsbehörden (etwa wegen Wohngeld). In Ausnahmefällen können auch die außergerichtlichen Kosten eines Anwalts, die beim Gegner entstanden sind, versichert sein.

Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Wohnung stehen, auch wenn diese erst nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neu von Ihnen angemietete Objekt beziehen und vor dem geplanten oder tatsächlichen Bezug eintreten.

Für jeden Rechtsschutzfall übernimmt die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG nach Abzug der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung die Kosten bis zu einer max. Höhe von 20.000,- € (Deckungssumme).

Der Versicherungsschutz gilt nur für versicherte Miet- oder Pachtobjekte, die sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Rechtsschutz besteht, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt und ein Gericht dort gesetzlich zuständig ist.

2. Nicht versichert sind Miet- oder Pachtobjekte, die Sie überwiegend gewerblich nutzen. Wird eine angemeldete Miet- oder Pachtsache teils zu versicherten, teils zu nicht versicherten Zwecken genutzt, besteht anteiliger Versicherungsschutz im Verhältnis der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Quadratmeterzahl zu der Quadratmeterzahl des Gesamtobjektes (einschließlich der im selben Vertrag gemieteten Garagen).

Eine Zweitwohnung oder eine dazu gemietete Garage sind gegen eine zusätzliche Prämie versicherbar.

Haben Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig verursacht, besteht kein Versicherungsschutz.

3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft. Dieser wird der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG vom Mieterverein gemeldet. Zu Beginn gilt eine dreimonatige Wartezeit. Vor und innerhalb dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert. Waren Sie schon über einen anderen Mieterverein rechtsschutzversichert und sind Sie direkt im Anschluss (ohne Versicherungslücke) zu uns gewechselt, wird auf eine Wartezeit verzichtet.

4. Ist Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein beendet, endet auch der Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt beim Tod eines Mitglieds. An dessen Stelle kann jedoch der/die Ehe-/Lebenspartner/in nachrücken. Voraussetzung hierfür ist, dass zum Zeitpunkt des Todes ein gemeinsamer Hausstand bestanden hat.

Die Erben haben weiterhin Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen, die sich auf das versicherte Mietobjekt beziehen, wenn es um die Abwicklung des Miet- oder Pachtvertrages aufgrund des Todesfalls geht.

5. Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherte, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat bzw. begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Auslöser für den Versicherungsfall kann auch eine Willenserklärung sein, welche den späteren Rechtsverstoß zur Folge hat.

6. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls und vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind Sie verpflichtet, sich - auch im eigenen Interesse – schnellstmöglich zur Beratung an Ihren Mieterverein zu wenden (Obliegenheit). Ihr Mieterverein hat somit die Möglichkeit, durch Beratung, Schriftwechsel und/oder Verhandlungen die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Dadurch kann ein Gerichtsprozess vermieden werden.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss dies der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG sofort (unverzüglich) und schriftlich gemeldet werden. Maßnahmen, die Kosten auslösen (z. B. Erhebung einer Klage, Einlegung der Berufung) sind vorher mit dem Versicherer abzustimmen.

Wenn Sie sich nicht an diese Pflichten halten, kann der Versicherer den Kostenschutz je nach Schwere des Verstoßes (Obliegenheitsverletzung) ganz oder teilweise ablehnen.

7. Kosten aus gerichtlichen Vergleichen werden nur dann vollständig erstattet, wenn die Kostenregelung dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen in der Hauptsache entspricht. Der Versicherer trägt nicht die Kosten, die bei einer einvernehmlichen Regelung für Forderungen anfallen, die nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (rechtshängig) waren (sog. Mehrwert eines Vergleichs).

8. Es besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche aus Vereinbarungen über eine Abfindung oder Vertragsstrafenversprechen. Dies gilt auch dann, wenn diese schon im Mietvertrag vereinbart worden sind.

9. Klagen mehrere Mieter/Pächter/Personen, so ist die dadurch erhöhte Gebühr (sog. Erhöhungsgebühr gem. § 2 RVG VV-Nr. 1008) nicht versichert (Aktivklage). Werden mehrere Mieter/ Pächter/Personen verklagt, ist die dadurch erhöhte Gebühr versichert, wenn der/die weitere Beklagte der/die Ehe/eingetragene/r Lebenspartner/in ist und den Mietvertrag mitunterzeichnet hat oder ebenfalls Mitglied im Mieterverein ist.

Die Meldung des Schadenfalls muss über den Mieterverein geschehen. Dieser prüft und bestätigt der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, ob eine vorgerichtliche Beratung stattgefunden hat, ob der Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde, ob die Sache hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.

Versicherer ist die:

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG

Bonner Straße 323

50968 Köln

Telefon: 02 21/3 76 38 – 0

 

Gegenstand der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb einer Rechtsschutzversicherung. Sie steht unter der staatlichen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Anschrift: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn bzw. Postfach 12 53, 53002 Bonn.

Die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Wenn private Risiken betroffen sind, können Sie das kostenlose außergerichtliche Verfahren zur Streitschlichtung in Anspruch nehmen.

Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie wie folgt:

 

E-Mail: beschwerde(at)versicherungsombudsmann.de

Telefon: 0800/ 3696000 Fax: 0800/ 3699000

Anschrift: Versicherungsombudsmann e. V., Leipziger Straße 121, 10117 Berlin

Unabhängig von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

Bitte beachten Sie, dass die Erläuterung und die Wiedergabe der Versicherungsbedingungen auf diesem Merkblatt nicht vollständig und die Wortwahl mit dem Vertragstext nicht identisch sein kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

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